Die Kapital-Lebensversicherung bietet garantierte Leistungen
Die kapitalbildende Lebensversicherung ist bei der Vielfalt von neuen Produkten nach wie vor im
Angebot der Versicherer. Die Kapital-Lebensversicherung bietet im Todesfall den gleichen Schutz wie die Risikolebensversicherung. Darüber hinaus
ist sie aber auch ein Sparvertrag für die notwendige Altersvorsorge. Im Gegensatz zur Risikolebensversicherung wird am Ende der Laufzeit nämlich Kapital ausgezahlt.
Sichere Rendite
Die Kapitallebensversicherung zählt, wie auch die private Rentenversicherung, zu den sichersten
Anlagen überhaupt. Der Gesetzgeber verpflichtet die Versicherer zu einer besonders vorsichtigen Geldanlage. Die eingezahlten Gelder der Kunden werden überwiegend in
festverzinsliche Wertpapiere angelegt. Aktienanlagen sind dagegen nur zu geringeren Prozentsätzen erlaubt.
Vorzeitiger Ruhestand? - Mit uns kein Problem
Im Schnitt gehen zurzeit noch über 2/3 aller Versicherten vorzeitig in die Altersrente. Volle
Altersrente wird es nach einer gesetzlichen Übergangsregelung grundsätzlich erst ab dem 67.Lebensjahr geben. Wer früher in die Altersrente gehen möchte, wird deutlich weniger
Rente erhalten.
Pro Jahr der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente vor dem 67.Lebensjahr muss ein Rentenabschlag
von 3,6% auf die Monatsrente hingenommen werden. Somit beläuft sich allein der Rentenabschlag für nach 1963 Geborene auf 14,4% zum frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren.
Wie hoch die Differenz der Rente ausfallen kann, zeigt nachfolgende Tabelle.
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