Wo lässt sich in der Krankenversicherung Geld einsparen?
Die Frage, wo man bei einer privaten Krankenversicherung Geld einsparen kann, ist einfacher zu beantworten als man
glauben mag. Es gibt viele Leistungen, die vom Versicherer eingeschränkt werden, um Kosten zu sparen und die Beiträge auch zukünftig stabil zu halten. Der Versicherer hat natürlich reichlich Erfahrung,
welche Leistungen innerhalb der privaten Krankenversicherer Geld kosten und gerne in Anspruch genommen werden. Der junge Selbständige, der vielleicht noch nie arg krank war, hat diese Erfahrung nicht.
Die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung
Es gibt in der privaten Krankenversicherung zwei Arten von Selbstbeteiligungen. Dies sind zum einen der absolute Selbstbehalt
und die anteilige Selbstbeteiligung von Leistungen. Der absolute Selbstbehalt ist in der Regel ein fester jährlicher Betrag, der vom Kunden getragen werden muss, bevor die private Krankenversicherung
erst mal leistet. Dieser Selbstbehalt ist vergleichbar mit einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung beim Auto.
Üblich sind Selbstbeteiligungen von mehreren hundert Euro. Es gibt aber auch sogenannte Großschadentarife, die mit einem sehr
günstigen Monatsbeitrag locken aber auch einen Selbstbehalt von mehreren tausend Euro beinhalten.
Die Selbstbeteiligung hilft der Gesellschaft enorm Kosten zu sparen. Nicht nur dass der Selbstbehalt von den Leistungen in Abzug gebracht wird, sondern weil kleine Rechnungen erst gar nicht eingereicht werden und so die Verwaltung der Gesellschaft entlasten.
Da gibt es noch die anteiligen Selbstbeteiligungen, wo ein fester Betrag oder eine prozentuale Beteiligung von den Leistungen abgezogen wird. Dies ist zum Beispiel bei Zahnersatz üblich. Keine
Gesellschaft leistet hier einhundert Prozent. Selten werden auch die für Kosten Heil- und Hilfsmittel voll übernommen. Heilmittel sind zum Beispiel Massagen, Krankengymnastik, Fangopackungen und
ähnliches. Zu den Hilfsmitteln zählen Brillen, Schuheinlagen, orthopädische Strümpfe, Krankenfahrstuhl, Prothesen, Hörgerät und so weiter.
Wie viel Selbstbeteiligung verträgt der Selbständige bei seiner privaten Krankenversicherung? Eine
"Vollkasko-Versicherung" ohne Eigenbeteiligung macht keinen Sinn und die Krankenversicherung nur unnötig teuer. Unabhängig von der Branche wo der Selbständige tätig ist – Jeder Unternehmer
trägt ein finanzielles Risiko. Da sind die Selbstbeteiligungen innerhalb der Krankenversicherung überschaubar. Es ist einfach zweckmäßig die Kosten für Medikamente und Routineuntersuchungen selbst zu
tragen und eine Krankenversicherung auszuwählen, die bei schwerer Erkrankung oder Verletzung ordentlich leistet. Jeder Unternehmer ist abhängig von seiner Arbeitsleistung. Im Krankheitsfall ist es
wichtig, mit Hilfe von guten Ärzten und einer guten Krankenversicherung schnell wieder gesund zu werden.
Das Hausarztprinzip
Immer mehr Versicherer schränken die freie Arztwahl ein um Kosten zu sparen und Tarife anbieten zu können, die am
Versicherungsmarkt wettbewerbsfähig sind. Eine Maßnahme, die immer häufiger bei Einstiegsprodukten wieder zu finden ist, wird das Hausarzt-Prinzip genannt. Bei einer Erkrankung muss der Kunde zuerst
seinen Hausarzt aufsuchen. Dieser übernimmt die Behandlung und entscheidet, ob er den Patienten an einen Facharzt überweist oder nicht. Nur in diesem Fall erhält der Kunde 100 Prozent der Kosten
erstattet.
Geht er direkt zu einem Facharzt übernimmt die Krankenversicherung nur 75 oder 80 Prozent der Kosten. Das kann für lange
chronische Erkrankungen sehr teuer werden, falls die Folgekosten immer nur zum Teil erstattet werden. Es gibt Gesellschaften, die in so einem Fall diese Kosten zugunsten des Kunden deckeln. Auf jeden
Fall muss der Kunde das Hausarzt-Prinzip verstanden haben. Wo es eine Regel gibt, da bestehen auch Ausnahmen. In einem Notfall darf selbstverständlich jeder Arzt sofort helfen. Außerdem müssen je nach
Gesellschaft der Hausarzt auch nicht unbedingt ein Allgemeinmediziner sein, sondern es kann auch ein Internist sein.
Weitere Ausnahmen wäre der Arztbesuch der Frau beim Gynäkologen, des Kindes beim Kinderarzt oder bei Augenerkrankungen der
Besuch beim Augenarzt. Hier macht ein Erstbesuch beim Hausarzt ja wenig Sinn. Näheres regeln immer die Versicherungsbedingungen des Versicherers. Die Bedingungen der Krankenversicherung sollte man als
Kunde schon kennen und zwar am besten vor Vertragsabschluss.
Krankentagegeldversicherung für Selbständige
Eine Absicherung im Krankheitsfall beim Selbständigen ist ein Muss. Eine Krankentagegeldversicherung zahlt ein vereinbartes
Tagegeld pro Krankheitstag. Es wird immer eine Karenzzeit im jeweiligen Tarif festgelegt. Bei Arbeitnehmern sind dies in der Regel 6 Wochen – also 42 Tage. Hier wird erst ab dem 43. Tag der
Arbeitsunfähigkeit das Tagegeld gezahlt. Der Selbständige kann auch kürzere Karenzzeiten wählen, zum Beispiel eine Leistung ab dem 8., 15., 22., 29., oder wie gehabt ab dem 43. Tag.
Es gibt aber Einschränkungen. Bestimmte Berufsgruppen können erst ab dem 22. Tag ein Krankentagegeld versichern. Genauso sind
auch Höchstsummen einzuhalten die wiederum von der Branche abhängen. Es gibt halt branchenspezifisch Unternehmer, die plötzlich bei schlechter Auftragslage krank werden. Da sind dann die Leistungen der
Tagegeldversicherung willkommene Einnahmen. Grundsätzlich gilt dass je kürzer die Karenzzeit um so erheblich teuer ist der Beitrag für eine Tagegeldversicherung.
Als Unternehmer sollte man schon vier oder sechs Wochen Krankheit finanziell überleben können. Danach leistet dann die
Krankentagegeldversicherung. Die Höhe des Tagegeldes kann bis zu 75 Prozent des Betriebsgewinns vereinbart werden. Bei Existenzgründern gibt es häufig am Anfang eine Beschränkung des Tagessatzes auf zum
Beispiel 110 Euro. Nach dem ersten Steuerbescheid kann der Satz entsprechen angepasst werden.
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