Leistungen der Reisekrankenversicherung
Die Heilbehandlungskosten
Die Reisekrankenversicherung erstattet weltweit die während einer Reise im Ausland entstandenen Kosten für
ambulante Heilbehandlungen, stationäre Krankenhausbehandlungen, Arzneimittel, chirurgische, konservierende und schmerzstillende Zahnbehandlungen zu 100 % ohne Begrenzung. Sie können
darüber hinaus - bei stationärer Heilbehandlung - anstelle des Kostenersatzes ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 25,- EUR pro Tag wählen.
Die Rückführungskosten
Für die vom Arzt angeordnete Rückführung der versicherten Person an deren ständigen Wohnsitz werden
Mehrkosten, die durch die vom Arzt angeordnete Art des Rücktransportes entstehen, in voller Höhe erstattet.
Die Bestattungskosten im Ausland oder die Überführungskosten
an den ständigen Wohnsitz, die beim Tod der versicherten Person entstehen, werden bis zu 10.000
EUR erstattet.
Das 24-Stunden-Notfall-Telefon
Sie erhalten rund um die Uhr Hilfe bei der Suche nach einem Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt im
Ausland, beim Informationsaustausch zwischen behandelndem Arzt am Urlaubsort und Ihrem Hausarzt, durch die schnelle Erteilung einer Kostenübernahmeerklärung an das ausländische
Krankenhaus, bei der Anforderung eines Krankenrücktransports.
Wir überarbeiten aktuell unser Angebot und bieten zur Zeit keine Vermittlung an.
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