Doch bevor man sich für den Hauskauf in Frankreich entscheidet, sollte man sich über die
landestypischen Gepflogenheiten, Rechte und Pflichten informieren. Am einfachsten kann man sich in der örtlichen Presse, regionalen Tages- oder Wochenzeitungen über bestehende
Angebote zum Verkauf informieren. Hierfür lohnt es sich mitunter auch, diese zu abonieren und sich nach Deutschland schicken zu lassen. Bekannte deutsche Immobilienbörsen
bieten mittlerweile auch im Internet französische Immobilien an.
Im nächsten Urlaub kann man dann einen Besichtigungstermin vereinbaren. Natürlich ist es auch
möglich, einen Makler mit der Suche nach dem passenden Haus zu beauftragen. Allerdings steigert dieser die Kosten erheblich, denn die Maklergebühren betragen in der Regel etwa
sieben bis acht Prozent des Kaufpreises.
Direkt an der Küste sind die Immobilien allerdings vergleichsweise teuer. Im Landesinneren
hingegen lassen sich dagegegn noch wirklich preiswerte Schnäppchen finden. Besonders groß ist das Angebot an herrschaftlichen Anwesen, die noch nicht einmal teuer sind.
Allerdings muss man hier eine Menge an Investitionen hinein stecken bis diese auch wirklich wieder den gängigen Anforderungen entsprechen. Fast immer ist eine umfassende
Renovierung und Sanierung nötig. Diese Kosten sollte man von Anfang an mit beachten.
In der Regel wird ein Vorvertrag geschlossen, bei dem auch eine Anzahlung in Höhe von 10 %
erfolgt. In diesem sollte ebenfalls ein Vermerk aufgeführt werden, dass die Anzahlung beziehungsweise der Vertragsabschluss unter Vorbehalt der noch notwendigen
Finanzierungszusage getätigt wurde. So hat der Käufer eine Chance, legal vom Kaufvertrag zurück zu treten und seine Anzahlung zurück zu erhalten. Andernfalls besteht dazu
keine Chance.
Ebenfalls muss der Verkäufer beim Zustandekommen des Kaufvertrages ein Gutachten eines
Parasitologen anfügen. In diesem muss festgestellt werden, dass das Haus frei von Termitenbefall ist. Liegt ein Befall vor, ist auch dies eine Möglichkeit für den Käufer, vom
Vertrag zurück zu treten.
Sollten versteckte Mängel vorliegen, so berechtigen diese nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
Die Objekte werden gekauft wie gesehen. Ebenfalls muss man darauf achten, dass man bei einem Verkauf des Hauses eine Gewinnsteuer, die “Plus Value”, zu zahlen hat. Sie beträgt
etwa ein Drittel des beim Verkauf erzielten Mehrerlöses im Gegensatz zum Kauf. Diese Steuer wird jedoch verringert, je länger man das Haus besitzt. Nachdem es sich 20 Jahre im
Eigentum befand, entfällt die Steuer ganz. Zudem kann sie verringert werden, indem man notwendige Renovierungsarbeiten mittels Rechnungen belegen kann.
Der endgültige Eigentumswechsel vom Verkäufer zum Käufer ergeht mit Abschluss des Notarvertrages.
Danach erfolgt die Eintragung im Hypothekenregister, das mit dem Grundbuch vergleichbar ist. Nur im Elsass und in Lothringen unterscheidet sich die Vorgehensweise. Hier gelten
die deutschen Regelungen bezüglich der Eigentumsübertragung.
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