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Annuitätendarlehen - Gleitzinsdarlehen - Festdarlehen

 

Informationen Immobilienfinanzierung

 

Man kann Hypothekendarlehen nach der Art der Tilgung unterscheiden. Wenn die Darlehensrate einen festen Tilgungsanteil beinhaltet, spricht man von einem Annuitätendarlehen. Wenn das Darlehen nicht während der Laufzeit sondern erst am Ende der Zinsbindungsfrist getilgt wird, handelt es sich um ein endfälliges Darlehen.

 

Annuitätendarlehen

Annuitätendarlehen sind langfristige Bankdarlehen mit gleichbleibenden Raten. Diese Raten setzen sich aus Zinsen und Tilgung, der Annuität zusammen. Die Dauer des Annuitätendarlehens und die Zinsbindungsfrist können Sie individuell ihren Bedarf und Wünschen anpassen.

Die festen Jahresraten setzen sich zusammen aus dem Nominalzinssatz und dem Tilgungssatz. Der Tilgungssatz beim Annuitätendarlehen muss mindestens 1 Prozent betragen. Das Darlehen wird regelmäßig mit gleich hohen Raten über die gesamte Laufzeit zurückgezahlt. Da mit jeder Rate ein Teil der Restschuld getilgt wird, verringert sich der Zinsanteil zugunsten des Tilgungsanteils.

Bei der Zinsbindung wird der vereinbarte Zins über eine Laufzeit von zum Beispiel 5, 10, 15 oder auch 20 Jahren festgeschrieben. Einige Kreditgeber bieten auch eine Zinsbindung über die gesamte Laufzeit an. Sondertilgungen sind möglich, wenn sie bei Abschluss des Darlehensvertrages vereinbart wurden.

Gleitzinsdarlehen oder Flex-Darlehen

Neben einer festen Zinsbindung sind auch variable Zinsen vereinbar, die sich an den Zinsentwicklungen am Markt orientieren. Diese Art der Finanzierung nennt man Gleitzinsdarlehen oder auch Flex-Darlehen.

Bei einem Darlehen mit variablen Zinsen kann die Bank die Zinsen jederzeit einseitig ändern. Häufig wird diese Anpassung an einen Index wie den EURIBOR gekoppelt. Der EURIBOR ist der offizielle Zinssatz, zu dem europäische Banken untereinander Einlagen mit festgelegter Laufzeit innerhalb Europas anbieten. Er wird jeden Tag in der Presse veröffentlicht, so dass auch die Zinsanpassungen  nachvollziehbar sind.

Der Vorteil eines variablen Zinses liegt für den Immobilienbesitzer in der Flexibilität. Der Darlehensnehmer kann sein Darlehen ganz oder teilweise mit Sondertilgungen zurück zahlen. Die gesetzliche Kündigungsfrist für jede Sondertilgung beträgt drei Monate. Viele Kreditgeber bestehen mittlerweile nicht mehr auf der Einhaltung dieser Frist.

Endfälliges Darlehen oder Festdarlehen

Ein Festdarlehen wird in einer Summe zurückgezahlt und zwar zu einem vereinbarten festgelegten Termin. Die fällige Darlehenssumme wird in der Regel getilgt durch eine fällige Kapital-Versicherung, einen Bausparvertrag oder durch sonstiges Guthaben, das zu dem Zeitpunkt zur Verfügung steht.

Solange das Festdarlehen läuft, bezahlt der Darlehensnehmer nur die Zinsen. Statt einer Tilgungsleistung wird in der Regel eine Lebensversicherung oder ein Bausparvertrag angespart. Bestehende Verträge lassen sich natürlich in dieser Art der Finanzierung einbeziehen.
 
Wie bei einem Annuitätendarlehen kann der vereinbarte Zins über eine Laufzeit von zum Beispiel 5, 10, 15 oder auch 20 Jahren festgeschrieben werden oder als variabler Zins vereinbart werden.

Aus steuerlichen Gründen sind diese tilgungsfreien Darlehen besonders für die Finanzierung von vermietetem Wohneigentum geeignet. Während der ganzen Laufzeit des Festdarlehens hat der Kunde eine gleichbleibende monatliche Belastung aus Zinsrate und gegebenenfalls dem Beitrag zur Kapitalversicherung. Diese Finanzierungssart birgt aber auch Risiken. Da erst am Ende das Darlehen komplett getilgt wird, ist das Zinsrisiko nach Ablauf einer Zinsbindung natürlich höher als bei einem Annuitätendarlehen.

Die Vergangenheit hat auch gezeigt, das die von Versicherer versprochene Ablaufleistungen aus Lebensversicherungen nicht eingehalten werden können. So kann es am Ende eines Festdarlehens ein böse Überraschung geben, wenn zusätzliche Mittel aufgewendet werden müssen um das Darlehen vollständig tilgen zu können. Aus diesen Gründen sind tilgungsfreie Darlehen für privat genutztes Wohneigentum nicht die beste Wahl der Finanzierung.

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