Nutzen Sie die Kraft der Wertpapiermärkte mit einer Fonds-Rente.
Die modernen Anlagekonzepte von guten fondsgebundenen Rentenversicherungen optimieren regelmäßig
den Anlagemix Ihres Guthabens aus sicheren und chancen- reichen Geldanlagen. So haben Sie immer so viel Sicherheit wie nötig und soviel Ertragschancen wie möglich. Sie
können sich zurücklehnen und Fonds-Manager ihre Arbeit machen lassen. Falls Sie möchten, können Sie aber auch den Erfolg Ihrer Anlage mitgestalten. Sie können selbst
entscheiden, welche Fonds bekannter Investmentgesellschaften ausgewählt werden sollen.
Erwarten Sie eine hohe Rendite.
Auch wenn die Kurse an der Börse mal steigen und ab und zu auch einbrechen können - Auf Dauer
bringen Aktien immer sehr gute Erträge. Seit Bestehen der Bundesrepublik haben die Papiere der 30 größten deutschen Unternehmen in den meisten Jahren Gewinn gemacht, oft sogar
zweistellig zugelegt. So hat der DAX auf 20 Jahre ca. 11% und auf 30 Jahre zurückgerechnet immerhin noch 10% jährlich im Schnitt zugelegt.
Falls Sie neben guter Rendite auch Sicherheit wünschen, ist dies kein Problem. Sie können in
Ihrer fondsgebundenen Rentenversicherung eine Beitragsgarantie mit einschließen. So kann auch im schlimmsten Falle der Fälle niemals das eingezahlte Kapital verloren gehen.
Eine fondsgebundene Rentenversicherung bietet viele Vorteile:
- Lebenlange Rentenzahlung
- Hohe Renditechancen
- Garantie der eingezahlten Beiträge
- Lukrative Steuerregelung, nur der Ertragsanteil der Rente wird versteuert
- Flexible Vertragsgestaltung
- Fondsauswahl nach Ihrem Wunsch
- Hinterbliebenschutz und Berufsunfähigkeitsschutz auf Wunsch
- Vererbbar, übertragbar, beleihbar, veräußerbar, Rente kapitalisierbar
Vorzeitiger Ruhestand? - Mit uns kein Problem
Im Schnitt gehen zurzeit noch über 2/3 aller Versicherten vorzeitig in die Altersrente. Volle
Altersrente wird es nach einer gesetzlichen Übergangsregelung grundsätzlich erst ab dem 67.Lebensjahr geben. Wer früher in die Altersrente gehen möchte, wird deutlich weniger
Rente erhalten.
Pro Jahr der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente vor dem 67.Lebensjahr muss ein Rentenabschlag
von 3,6% auf die Monatsrente hingenommen werden. Somit beläuft sich allein der Rentenabschlag für nach 1963 Geborene auf 14,4% zum frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren.
Wie hoch die Differenz der Rente ausfallen kann, zeigt nachfolgende Tabelle.
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