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GDV-Broschüre: Versicherungen für Bauherren – Mit Sicherheit zum Eigenheim
Neben einer intensiven Bauplanung sollte sich jeder Bauherr rechtzeitig über den notwendigen Versicherungsschutz seines neuen Eigenheims
informieren. Denn mit Baubeginn ist der Bauherr für alle Schäden, die auf der Baustelle entstehen, verantwortlich. Das können Schäden am Gebäude selbst sein, darüber hinaus haftet der Bauherr aber auch für Personen,
die auf der Baustelle zu Schaden kommen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welcher Versicherungsschutz bei Baubeginn und während der Bauphase gebraucht wird und welche Versicherungen bei Fertigstellung des Hauses
und bei Einzug erforderlich sind. Darüber und welche Versicherungen für welche Schäden aufkommen, informiert die Broschüre „Versicherungen für Bauherren – Mit Sicherheit zum Eigenheim“, die jetzt in der 5.
aktualisierten Auflage erschienen ist.
Der zweite Teil der Broschüre enthält wichtige Informationen darüber, wie man Schäden rund ums Haus vorbeugen und vermeiden kann. Wie
schützt man sich gegen Überspannungsschäden? Wie lassen sich Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung und Starkregen vermeiden? Wie kann man sich vor Leitungswasserschäden schützen und was ist im Schadenfall zu tun?
Welche Wartungsarbeiten sollten regelmäßig durchgeführt werden? Manchmal genügen schon ganz einfache Maßnahmen, um Schlimmeres zu verhindern. Außerdem gibt die Broschüre Auskunft darüber, wie man sein Haus gegen
Einbrecher sichern kann und wie wichtig es ist, Rauchmelder einzubauen.
Die Broschüre kann in Einzelexemplaren kostenlos beim Informationszentrum der deutschen Versicherer (www.klipp-und-klar.de) unter 0800/742 43 75
bestellt werden und steht rechts auf dieser Seite zum Download bereit.
Pressemitteilung der GDV vom 04.04.2008
KfW stärkt IKB, Bankenpool gegründet
Die Kreditwirtschaft hat die Risikoabschirmung der IKB durch die KfW Bankengruppe und die Bankenverbände bekräftigt. Außerdem wurde ein
Bankenpool gegründet, der die oben genannte Vereinbarung umsetzt und im weiteren Verlauf über die Behandlung der übernommenen Risiken entscheidet. Poolführer ist die KfW Bankengruppe. Bereits am 29.07.2007 fand ein
Treffen statt, wo eine Vereinbarung zur Risikoabschirmung der Deutschen Industriebank (IKB) getroffen wurde.
Die Krise des amerikanischen „Sub-Prime“ Hypothekenmarktes hat sich auf die IKB ausgewirkt. Die IKB ist in hohem Maße in strukturierten
Finanzierungen investiert, die überwiegend sehr gute Ratings aufweisen. Bisher gibt es zwar Bewertungsabschläge, aber nicht im nennenswerten Maße tatsächliche Verluste.
Die KfW hat mit der Aufsicht die Situation analysiert und unmittelbar gehandelt. Die KfW wird die IKB von den genannten Risiken
abschirmen und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung des Marktes. Die IKB bleibt mit diesen Maßnahmen ein bonitätsstarkes Bankinstitut, insbesondere für den deutschen Mittelstand.
Den kompletten Artikel lesen Sie hier Quelle: KfW Förderbank 09.08.2007
Fertighaus-Hersteller steigern Marktanteil gegenüber konventionellem Bau weiter
Gerd Glenewinkel, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF), erklärt anlässlich der Jahres-Wirtschaftspressekonferenz des
Verbandes am 9. August 2007 in Köln:
Nach einem hervorragenden Jahr 2006 befindet sich der gesamte Wohnungsbau in Deutschland in diesem Sommer 2007 in einer erwartungsgemäß weitaus schwierigeren Situation.
Die Meldung des Statistischen Bundesamtes über den Rückgang der Baugenehmigungszahlen in den ersten fünf Monaten 2007 um 50,4 % (im Fertigbau -47,7 %) hat deutlich gemacht, dass der Ein- und Zweifamilienhausbau nach
dem Aufschwung der letzten Jahre in diesem Jahr tatsächlich einbricht. Eine belastbare Prognose bis zum Jahresende 2007 ist jedoch noch nicht zu erstellen. Jede Zahl zwischen 60.000 und 105.000 Baugenehmigungen für
Ein- und Zweifamilienhäuser in 2007 (2006 waren es 133.189 Baugenehmigungen) ist möglich.
Trotz dieser Einbrüche sehen wir den Eigenheimbau nicht im dauerhaften Abschwung, sondern vielmehr in einem
Wellental, das vorhersehbar war und auf das eine erneute Aufwärtsbewegung folgen wird. Denn die aktuelle Marktlage ist immer vor dem Hintergrund des Ausnahmejahres 2006 zu bewerten: die Baukonjunktur des vergangenen
Jahres wurde von zwei Sondereffekten angetrieben. In erster Linie gilt dies für die Erhöhung der Mehrwertsteuer, die für einen entsprechenden Vorzieheffekt bei der Bautätigkeit gesorgt hatte. Zum Teil wirkte sich
auch noch die Abschaffung der Eigenheimzulage aus, da Ende des Jahres 2005 sehr viele Aufträge geschrieben und entsprechend viele Häuser im Laufe des Jahres 2006 gebaut wurden. Dieses Auftragsvolumen, das sich ohne
den Vorzieheffekt sicher auf einen längeren Zeitraum verteilt hätte, fehlt in diesem Jahr schlagartig. Die Addition dieser beiden Sondereffekte führt im Vergleich des ungewöhnlich starken Jahres 2006 zu den
drastischen Rückgängen in der Statistik. Dass ein Jahr wie 2006 nicht wiederholbar sein würde, war absehbar.
Den kompletten Artikel lesen Sie hier Quelle: Bundesverband Deutscher Fertigbau e.v. 09.08.2007
Fertighaus-Branche begrüßt Pflicht zur Energiespar-Heizung im Neubau in Baden-Württemberg
Bad Honnef. Baden-Württemberg hat einen Gesetzesentwurf gebilligt, mit dem Bauherren künftig zum Einbau von klimafreundlichen
Heizungsanlagen verpflichtet werden. Damit soll der Ausstoß des klimaschädlichen Treibhausgases Kohlendioxid reduziert werden. Außerdem muss vom nächsten Jahr an in neuen Häusern ein Fünftel des Wärmebedarfs mit
erneuerbaren Energien abgedeckt werden. Den neuen gesetzlichen Vorstoß begrüßt die Fertighausbranche ausdrücklich, weil dieser den Umweltschutzgedanken im Hausbau einen wichtigen Schritt nach vorne bringt.
„Moderne Fertighäuser erfüllen die Forderungen des Gesetzesentwurfes problemlos. Sie besitzen eine hoch effiziente Wärmedämmung und ein maßgeschneidertes, Energie sparendes Heizungssystem“, so der
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF), Dirk-Uwe Klaas. Die Wärmeverluste der Haushülle liegen bereits heute um mindestens 25 Prozent unter dem zulässigen Wert der
Energie-Einspar-Verordnung (EnEV). Der Wärmeverlust der Außenwände ist sogar um mindestens 65 Prozent niedriger als von der geltenden DIN-Norm vorgesehen. „Durch unsere Bauweise lassen sich ohne Mehraufwand bereits
jetzt mehrere hundert Liter Heizöl pro Jahr einsparen“, so Klaas weiter. Das kommt dem eigenen Portemonnaie und der Umwelt zugute.
Den kompletten Artikel lesen Sie hier Quelle: Bundesverband Deutscher Fertigbau e.v. 11.07.2007
VPB empfiehlt: Von Beginn an Bausachverständigen zu Rate ziehen!
BERLIN. "Wer beim Bau eines schlüsselfertigen Hauses keine bösen Überraschungen erleben will, der sollte sich als erstes einen
unabhängigen Bausachverständigen als Ratgeber suchen", rät Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB). "Am besten zieht der Hauskäufer den Fachmann bereits vor Vertragsabschluss
hinzu, denn die meisten Bauverträge bergen Fallstricke, die der Bauherr als Laie nicht erkennt."
Nach Untersuchungen des Verbraucherschutzverbandes fehlen bei gut zwei Dritteln aller heute üblichen
Bauverträge wichtige Planungsleistungen. In knapp der Hälfte aller vom VPB begutachteten Fälle versuchen Baufirmen, wichtige Leistungen im Vertrag zu ignorieren und hinterher zusätzlich in Rechnung zu stellen. Auch
der Zahlungsplan entspricht in 64 Prozent aller vom VPB bearbeiteten Fälle nicht dem Baufortschritt; fast zwei Drittel der Bauherren leisten unfreiwillig Vorkasse – und verlieren im Falle der Insolvenz des
Bauunternehmers im Schnitt 21.300 Euro.
Den kompletten Artikel lesen Sie hier Quelle: Verbands Privater Bauherren (VPB) 04.07.2007
Neuer VPB-Ratgeber: Nebenkosten bei Hauskauf und -unterhaltung
BERLIN. "Mit der Bezahlung des Festpreises ist der Hauskauf noch lange nicht erledigt." Thomas Penningh, Vorsitzender des
Verbands Privater Bauherren (VPB) weiß: "Wer ein Haus kauft, der muss neben der reinen Kaufsumme mit weiteren, teils erheblichen Neben- und vor allem Folgekosten rechnen." Sowohl die anfangs recht
erheblichen Nebenkosten, wie auch die später über Jahrzehnte anfallenden Folgekosten sollten genau berechnet und ins Budget der Familie einkalkuliert werden. Damit dabei keine gravierenden Kalkulationsfehler
passieren, hat der Verband Privater Bauherren den neuen Bauherren-Ratgeber "Nebenkosten bei Hauskauf und -unterhaltung" entwickelt. Er kann ab sofort kostenlos unter www.vpb.de/kostenlose-downloads.html im Internet heruntergeladen werden.
Gutachten zur Wertermittlung von Immobilien: Landgericht Stuttgart kippt Wüstenrot-Klausel
Das Landgericht Stuttgart (Aktenzeichen.: 20 O 9/07, nicht rechtskräftig) hat eine Klausel der Bausparkasse Wüstenrot, die die Kosten für
teure Gutachten zur Wertermittlung einer Immobilie auf die Kunden abwälzt, gekippt. Die Klage hatte die Verbraucherzentrale NRW angestrengt. Geldinstitute müssen nun mit Forderungen in Millionenhöhe rechnen.
Zum Hintergrund: 520 Euro forderte die Wüstenrot AG vom Kunden für die Anfertigung eines Wertgutachtens für eine Eigentumswohnung von 95-Quadratmeter in Düsseldorf. Das Gutachten ist für die Bausparkasse stets
Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens – unabhängig davon, ob es später wirklich ausgezahlt wird. Doch nicht einmal einen Blick in die vom Kunden bezahlte Bewertung mochte Wüstenrot gewähren – geschweige
denn, sie herausgeben.
So geht es in der Regel zu, wenn Geldinstitute für so genannte Beleihungswertgutachten zur Kasse bitten. Per Allgemeiner
Geschäftsbedingung gestehen sich die Geldverleiher das Recht für das kundenfeindliche Prozedere zu. Dabei geben sie, wie etwa Wüstenrot, offen zu, dass die „Gutachten ausschließlich für interne Zwecke erstellt"
werden.
Damit soll nun nach dem Urteil des Landgerichtes Stuttgart Schluss sein. Durch die beanstandete Klausel „wird der Verbraucher unangemessen benachteiligt", monierten die Richter. Denn Kosten
dürften nicht auf Dritte abgewälzt werden, „indem gesetzlich auferlegte Pflichten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu individuellen Dienstleistungen gegenüber Vertragspartnern erklärt werden". Da die
Wertermittlung des Pfandobjektes zudem „nur im eigenen Interesse des Verwenders" der Klausel liege, verneinten die Richter die Möglichkeit, ein Sonderentgelt zu kassieren.
Werden die Kosten für die
Wertermittlung in Folge der Entscheidung zukünftig im Effektivzins eingerechnet und ausgewiesen, ergibt sich nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW für Kunden eine bessere Vergleichbarkeit der am Markt angebotenen
Konditionen. Das gilt insbesondere für Institute, die schon heute auf Entgelte für Gutachten verzichten.
Besonders wichtig ist das Urteil für Kunden, die in den vergangenen Jahren Hunderte von Euro für ein
Wertgutachten bezahlen mussten. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt ihnen, „das Geld zurückzufordern".
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vom 18.05.2007
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